Steinbühlschule Undingen

 Unsere Schulregeln

 
 
1) Wir gehen freundlich und liebevoll miteinander um!
 
2) Wir beachten die Stoppregel!
 
3) Wir halten das Schulhaus in Ordnung!
 
 
 
     
 

 

 

Schulordnung

 

Zur Schaffung und Erhaltung eines positiven und freundlichen Schulklimas sollte in erster Linie das Gespräch gesucht werden.

Die offene Aussprache zwischen allen am Schulleben Beteiligten sollte zur Klärung von Schwierigkeiten führen.

Zum Ablauf eines geregelten Schullebens gehört eine Ordnung, die Folgendes einschließt:

- die Einhaltung der Klassen- und Schulregeln

      - ein möglichst ungestörter Verlauf des Unterrichts 

      - das Erfüllen der Schulpflicht

     - das Einhalten der Umgangsformen

 

1.       Schulbeginn

 Vor Unterrichtsbeginn sammeln sich alle Schüler vor dem Eingang. Mit dem ersten Gongschlag um 7.35 Uhr betreten sie leise das Schulhaus.

Mit dem zweiten Gongschlag um 7.40 Uhr beginnt die erste Stunde.

 

2.       Pausen

 Die Toilettenpausen werden vom Lehrer festgelegt.

 Um 9.15 Uhr beginnt die große Pause (Bewegungspause) und sie endet um 9.35 Uhr.

 Von 11.05 Uhr bis 11.15 Uhr ist nochmals eine Pause.

 

3.       Regeln innerhalb des Schulgebäudes

 Im Schulgebäude darf nicht gerannt werden!

Im Schulhaus gibt es keine Ballspiele.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht ohne Absprache ins Lehrerzimmer, ins Büro und in den Lehrmittelraum!

Die Kleidung wird ordentlich an der Garderobe aufgehängt, die Schuhe werden aufgeräumt. Im Klassenzimmer werden Hausschuhe getragen!

Nach Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt, das Klassenzimmer wird in einem ordentlichen Zustand verlassen.

 

4.       Regeln außerhalb des Schulgebäudes

Anweisungen der Aufsichtsperson(en) müssen befolgt werden!

Das Rad muss über den Schulhof bis zur Straße geschoben werden.

Auf dem Schulgelände ist das Radfahren untersagt.

 

5.       Entschuldigung bei Fernbleiben vom Unterricht

Die Ferienordnung muss eingehalten werden!

Die Kinder bitte am Tag des Fehlens telefonisch im Sekretariat unter 07128-3455 entschuldigen. Danach muss noch eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.

 Beurlaubungen bis zu zwei Tagen werden durch den Klassenlehrer genehmigt. Ansonsten sind Beurlaubungsanliegen an die Schulleitung zu stellen.

 

6.       Sport- und Schwimmunterricht

Beim Sport- und Schwimmunterricht darf kein Schmuck getragen werden. Außerdem müssen die Schüler beim Sportunterricht separate Sportkleidung tragen, die sie in den Umkleidekabinen anziehen.

Beim Schwimmunterricht müssen Badekleidung, Seife, Handtuch und bei entsprechender Witterung, Mützen mitgebracht werden.

Bei Warzen, Pilzbefall und offenen Wunden sind die Kinder vom Schwimmunterricht befreit. Die Eltern müssen dies der Klassenleitung melden.

 

7.       Fahrräder

Die Schüler schieben ihre Fahrräder über den Schulhof, um andere Kinder nicht zu gefährden. Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern an der Spielhütte abgestellt. 

 

8.       Betreuung

Den Anweisungen aller an der Schule Beschäftigten ist Folge zu leisten! Während den Betreuungszeiten außerhalb des Unterrichts dürfen andere Schülerinnen und Schüler weder in das Schulhaus, noch sollten sie sich auf dem Schulgelände aufhalten.

 

9.       Medien

Die Benutzung mitgebrachter multimedialer Geräte ist weder im Unterricht, noch auf dem gesamten Schulgelände erlaubt!

Smartwatches müssen während der Schulzeit gesperrt sein (App oder Flugmodus). Geräte mit Abhörfunktion (voice monitoring, Babyphonefunktion) sind in Deutschland grundsätzlich illegal. Smartphones müssen während des Schulbetriebs ausgeschaltet sein.

 

 

10.   Schulgelände

Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schulzeit das Gelände nicht verlassen!